Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe zur Betrugsprävention muss jede Bank ab dem 09.10.2025 bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine Empfängerüberprüfung durchführen.
Um auch weiterhin eine möglichst reibungslose Verarbeitung
sicherstellen zu können, muss die Schreibweise des Firmennamens eindeutig sein.
Bitte verwenden Sie daher zukünftig bei
Überweisungen an uns als Empfängernamen exakt folgende Schreibweise:
Trinkwasserzweckverband Zörbig oder TZV
Zörbig
Passen
Sie den Namen bitte auch in Ihren Überweisungsvorlagen im Online-Banking, Ihren
Banking-Anwendungen oder anderen Systemen an.