Empfängerüberprüfung der Bankverbindungen für Überweisungen ab dem 09. Oktober 2025

Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe zur Betrugsprävention muss jede Bank ab dem 09.10.2025 bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine Empfängerüberprüfung durchführen.

Um auch weiterhin eine möglichst reibungslose Verarbeitung sicherstellen zu können, muss die Schreibweise des Firmennamens eindeutig sein. 
Bitte verwenden Sie daher zukünftig bei Überweisungen an uns als Empfängernamen exakt folgende Schreibweise: 

Trinkwasserzweckverband Zörbig oder TZV Zörbig
Passen Sie den Namen bitte auch in Ihren Überweisungsvorlagen im Online-Banking, Ihren Banking-Anwendungen oder anderen Systemen an.

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