Empfängerüberprüfung der Bankverbindungen für Überweisungen ab dem 09. Oktober 2025
Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe zur Betrugsprävention muss jede Bank ab dem 09.10.2025 bei der
Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine Empfängerüberprüfung durchführen.