Für die Herstellung eines Trinkwasseranschlusses im Sinne von Neubau, Erneuerung, Änderung oder Wiederinbetriebnahme eines bestehenden Anschlusses ist es notwendig, einen Antrag auf Trinkwasseranschluss bei uns einzureichen. Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen:
Die Kosten für die Herstellung des Trinkwasseranschlusses setzen sich aus dem Herstellungsbeitrag nach einem nutzungsbezogenem Flächenmaßstab und den Herstellungskosten nach Kostenansätzen zusammen:
Herstellungsbeitrag:
Hier wird die Grundstücksfläche entsprechend der Ausnutzbarkeit mit dem Faktor 0,9 EUR/m² vervielfältigt, der im Einzelnen 100% bei eingeschossiger Bebauung und jedem weiteren Vollgeschoss weitere 25% beträgt.
Herstellungskosten:
Die Erhebung der Kosten für die Herstellung des Hausanschlusses erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Eigenleistungen:
Eigenleistungen auf dem eigenen Grundstück, wie Grabenaushub und
-verfüllung, Mauerdurchbruch einschließlich
Abdichtung können eingebracht werden und
die Herstellungskosten des Trinkwasseranschlusses senken.
Für
die Herstellung eines Bauwasseranschlusses ist ebenfalls ein Antrag auf Trinkwasseranschluss nebst
o.g. Dokumente bei uns einzureichen.