Gründung des Abwasserzweckverbandes Raguhn – Zörbig

Kläranlage

Der Abwasserzweckverband Raguhn – Zörbig wurde gemäß § 157 b Abs. 1 und 3 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt aus den Verbänden AZV Raguhn und AZV Zörbig zum 01. Januar 2003 neu gebildet.

Nach einer umfangreichen externen Organisationsuntersuchung in den Jahren 1999/2000 und der Möglichkeit einer Teilentschuldung der Verbände durch das Land Sachsen-Anhalt entschlossen sich der AZV Raguhn und der AZV Zörbig den Weg hin zu einer Fusion zu gehen. Neben diesem Ziel war die konsequente Einhaltung der Sanierungshilferichtlinie des Landes eine weitere wesentliche Voraussetzung für eine mögliche Teilentschuldung.

Ein erster Erfolg wurde im Jahre 2002 mit dem Abschluss eines Vertrages beider Verbände mit dem Land Sachsen-Anhalt über eine Teilentschuldung in Höhe von insgesamt 5,26 Mio. EUR (Raguhn: 2,76 Mio. EUR; Zörbig: 2,50 Mio. EUR) und dem Erlass von Sanierungshilfe in Höhe von insgesamt 3,57 Mio. EUR (Raguhn: 0,88 Mio. EUR; Zörbig: 2,69 Mio. EUR) erzielt. Zielstrebig wurden die Vorbereitungen für eine Fusion vorangetrieben. Es galt den Fusionsvertrag und die neue Verbandssatzung zu erarbeiten und in den Verbandsgremien sowie in den Mitgliedsgemeinden zu beraten und zu beschließen.

Nachdem die Beschlüsse für die Fusion zum neuen Verband in den Stadt- und Gemeinderäten der Mitgliedsgemeinden gefasst waren, wurden die Beschlüsse zum Fusionsvertrag und der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Raguhn - Zörbig in der Verbandsversammlung des AZV Raguhn am 06. November 2002 und in der Verbandsversammlung des AZV Zörbig am 09. Oktober 2002 jeweils einstimmig gefasst. Somit entstand mit dem 01. Januar 2003 der Abwasserzweckverband Raguhn – Zörbig.

Am 12. Februar 2003 fand die konstituierende Verbandsversammlung des neuen Verbandes unter Leitung der Kommunalaufsicht des damaligen Landkreises Bitterfeld statt. Zum neuen Verbandsvorsitzenden des AZV Raguhn – Zörbig wurde Herr Wolfgang Gernert, zum neuen Geschäftsführer Herr Wilfried Eschke, gewählt. Im weiteren Verlauf dieser und der nächsten Verbandsversammlung wurde das komplette neue Satzungswesen des Verbandes beschlossen.

Dazu gehörten die:
• Abwasserbeseitigungsatzung
• Beitragssatzung
• Gebührensatzung
• Satzung zur Abwälzung der Abwasserabgabe
• Verwaltungskostensatzung
• Entschädigungssatzung.

In der Verbandssatzung wurde im § 2 zudem geregelt, dass die bisherigen eigenständigen Verbände Raguhn und Zörbig als Kalkulationsgebiete fortgeführt werden.
Zum Kalkulationsgebiet Raguhn gehören:
die Stadt Raguhn, die Gemeinden Altjeßnitz, Marke, Retzau, Schierau, Thurland, Tornau v.d. Heide und die Stadt Zörbig mit der Ortschaft Salzfurtkapelle.
Zum Kalkulationsgebiet Zörbig gehören:
die Stadt Zörbig mit den Ortschaften Cösitz, Göttnitz, Löberitz, Schrenz, Spören, Stumsdorf und Zörbig, die Stadt Radegast sowie die Gemeinden Riesdorf und Zehbitz.

Die erfolgreiche Arbeit des neuen Verbandes und die Zusammenarbeit mit dem Trinkwasserzweckverband Zörbig waren wichtige Kriterien für das Land Sachsen-Anhalt dem AZV Raguhn – Zörbig im Jahr 2003 eine weitere Teilentschuldung in Höhe von 2,1 Mio. EUR zu gewähren.
Diese Teilentschuldung sowie die sich in Folge der Fusion ergebenden Vorteile beim Betrieb der Kläranlagen und der Kanalnetze durch Synergieeffekte, die Übernahme der Betriebsführung im Bereich Raguhn in Eigenregie, die Zusammenführung der Verwaltungen an einem Standort, das rechtssichere neue Satzungsrecht, die erfolgreiche Umsetzung der Beitragsveranlagung im Bereich Raguhn, aber vor allem auch das Engagement aller Mitarbeiter und der Verantwortungsträger sind Faktoren, die dem neuen Verband bei der Konsolidierung und Stabilisierung, insbesondere seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, geholfen haben. Sie sind letztlich der Beweis, dass die Entscheidung für die Fusion zum Abwasserzweckverband Raguhn - Zörbig eine Richtige war.

Durch die Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt verringerte sich die Zahl der Mitgliedsgemeinden in den letzten Jahren von ursprünglich 18 auf heute 3, nämlich die Stadt Raguhn-Jeßnitz, die Stadt Zörbig und die Stadt Südliches Anhalt. Die damals eigenständigen Gemeinden sind heute Ortschaften der genannten Mitgliedsgemeinden.

Seit dem 01.01.2017 hat der Verband die Abwasserbeseitigungspflicht für die Ortschaft Schortewitz der Stadt Zörbig übernommen. Damit wurde die Verantwortung über eine weitere Kläranlage und dem örtlichen Kanalnetz einschl. 4 Pumpstationen sowie rund 220 Hausanschlüssen übertragen und in das Kalkulationsgebiet Zörbig integriert.

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