Entsorgung des Abwassers für Grundstückseigentümer mit dezentralen Abwasseranlagen

Der Abwasserzweckverband Raguhn – Zörbig ist in seinem Verbandsgebiet für die Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen und die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben im Rahmen der ihm übertragenen Abwasserbeseitigungspflicht durch die Mitgliedsgemeinden zuständig.

Durch den Verband ist aktuell damit die Firma Grams GmbH in Marke beauftragt.

Diese erreichen Sie unter:

Grams GmbH
Dorfstraße 17c
06779 Raguhn-Jeßnitz OT Marke

Telefon: 034906-20493, -30089

Wir bitten alle Grundstückseigentümer mit dezentralen Abwasseranlagen die terminlichen Abstimmungen für die Entsorgung Ihrer Anlagen eigenständig und rechtzeitig mit der Firma Grams GmbH direkt vorzunehmen.

Sollten Sie Fragen zur Durchführung der dezentralen Abwasserentsorgung haben, können Sie sich gerne an die zuständigen Mitarbeiter des AZV Raguhn – Zörbig unter Telefon 034956-39318 (Bereich Raguhn) oder Telefon 034956-39313 (Bereich Zörbig) wenden.

Auch im Falle, dass die Abfuhr nicht im vorgesehenen Zeitraum möglich ist, bitten wir um rechtzeitige Information unter den genannten Telefonnummern des Verbandes.

Hinweis für Grundstückseigentümer, die eine biologische Kleinkläranlage betreiben

Gemäß § 78 Absatz 4 Wassergesetz Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 gehört zur dem Verband übertragenen Abwasserbeseitigungspflicht auch die Überwachung der Selbstüberwachung und der Wartung von Kleinkläranlagen.

In der wasserrechtlichen Genehmigung für das Betreiben einer Kleinkläranlage sind u.a. die technischen Bedingungen einschl. der Wartungszyklen festgeschrieben.

Alle Grundstückseigentümer mit Kleinkläranlagen sind daher aufgefordert, diese Wartungszyklen einzuhalten und die Wartungsprotokolle nur noch dem Abwasserzweckverband Raguhn – Zörbig unaufgefordert vorzulegen.

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