Die Problematik
Ein Abwasserrückstau in der Grundstücksentwässerung entsteht, wenn das Schmutzwasser in der öffentlichen Abwasseranlage nicht ablaufen kann, weil diese blockiert oder überlastet ist. Dann staut sich das Abwasser im Kanalnetz auf. Erst in den Rohren, dann immer höher steigend in den Schächten - bis es schließlich aus den Schachtabdeckungen austritt. Dieser Punkt markiert die Höhe der so genannten "Rückstauebene".
Da die angeschlossenen Grundstücksentwässerungsanlagen mit dem öffentlichen System verbunden sind, steigt auch in den Hausanschlüssen, Kontrollschächten und Grundleitungen das Abwasser an, bis es die Höhe der Rückstauebene erreicht hat. Damit werden tiefer liegende Gebäudeteile bis zur Höhe der Rückstauebene durch Abwasser aus dem öffentlichen Netz und eigenes Abwasser, das nicht mehr abfließen kann, geflutet. Die Höhe der Überschwemmung im Gebäude hängt letztlich von der Lage der Rückstauebene ab. Die Rückstauebene liegt im Zweifelsfall auf Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle.
Ursachen für einen Abwasserrückstau können sein:
Folgen einer fehlenden Rückstausicherung
Durch Bodeneinläufe, Waschbecken, Toiletten, Duschen und Waschmaschinen kann Schmutzwasser in unterhalb der Rückstauebene (= Straßenoberkante an der Anschlussstelle) gelegene Räume eindringen.
Folgen von Rückstau sind:
Während die materiellen Schäden kaum einer weiteren Erläuterung bedürfen, wird das gesundheitliche Risiko der Abwässer im Gebäude unterschätzt. Schmutzwasser enthält eine erhebliche Bandbreite an gesundheitsschädigenden Stoffen.
Die rechtliche Situation
Nach den geltenden Schmutzwasserbeseitigungssatzungen des Abwasserzweckverbandes Raguhn - Zörbig können bei Rückstau im Kanalnetz keine Haftungsansprüche gegenüber dem AZV geltend gemacht werden. Vielmehr hat sich jeder Grundstückseigentümer selbst gegen Rückstau zu schützen. Sofern die Rückstausicherung fachgerecht eingebaut, vorschriftsmäßig betrieben und gewartet wird, ist eine Überflutung von Kellerräumen nahezu ausgeschlossen.
Die privaten Gebäudeversicherungen lehnen regelmäßig Wasserschäden infolge von Kanalrückstaus ab, wenn die vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen innerhalb der Grundstücksentwässerungsanlagen nicht funktionieren (Wartungsdefizite der Rückstausicherungen), nicht den Erfordernissen entsprechende Absperreinrichtungen vorhanden sind oder wenn diese ganz fehlen.
Mögliche Maßnahmen
Die beste Lösung ist, auf Abwassereinläufe unterhalb der Rückstauebene generell zu verzichten. Wo dies aber aufgrund der Lage oder des persönlichen Bedarfs nicht möglich ist gibt es verschiedene Möglichkeiten, um zu verhindern, dass Schmutzwasser plötzlich in den Keller eindringt.
Welche Maßnahme für den jeweiligen Fall geeignet ist, sollte mit einem Fachmann besprochen werden.
Der Abwasserzweckverband weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen der Schmutzwasserbeseitigungssatzungen und die DIN-Vorschriften unbedingt eingehalten werden müssen. Bei Neubauten trägt vor allem der planende Architekt und Bauleiter eine besondere Verantwortung. Aber auch die Hauseigentümer, die bisher noch nicht über eine ausreichende Rückstausicherung bzw. Abwasserhebeanlage verfügen, sind gehalten, sich durch Einbau entsprechender Einrichtungen zu schützen. In der DIN 1986 sind technische Bestimmungen für den Bau von Grundstücksentwässerungsanlagen geregelt; unter anderem ist darin auch die Entwässerung von im Kellergeschoss liegenden Wohnungen und Räumen aufgeführt.
Tipp
Sehr geehrte Kunden,
regelmäßig werden die Schmutzwasserkanäle durch den Abwasserzweckverband Raguhn – Zörbig (AZV) gereinigt. Leider kommt es bei der Kanalreinigung immer wieder zu Unannehmlichkeiten, die sowohl den Grundstückseigentümern, als auch dem AZV Ärger und Verdruss bereiten. Wenn die Schmutzwasserleitungen auf Ihrem Grundstück ordnungsgemäß verlegt sowie eine funktionierende Dachentlüftung vorhanden ist, werden Sie die Kanalspülung wahrscheinlich gar nicht bemerken.
Aber wodurch kommt es zu den Unannehmlichkeiten?
Durch verschiedene Ursachen können unterschiedliche Ereignisse durch die Kanalspülung eintreten.
1. Durch den Geruchsverschluss der Toilette/Dusche/Waschbecken/etc. war ein beunruhigendes Rauschen zu hören
In diesem Fall brauchen Sie sich nicht weiter zu sorgen. Sie können sich sicher sein, dass Ihre Hausleitung frei von Verstopfungen ist und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
2. Wasser ist aus dem Geruchsverschluss ausgetreten
Das lässt darauf schließen, dass sich Ihre Dachentlüftung nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und den beim Spülen entstehenden Überdruck nicht ableiten konnte. Überprüfen Sie in dem Falle zunächst Ihre Anlagen. Holen Sie sich Rat bei Ihrem Installateur. Prüfen Sie, ob alle Becken etc. an der Dachentlüftung angeschlossen sind und ob Ihr Revisionsschacht auch wirklich frei ist (keine Überpflasterung oder eventuelle Abdeckung durch Folien).
3. Nach der Kanalspülung macht sich ein übler Geruch bemerkbar
In diesem Fall konnte der entstandene Unterdruck über die Dachentlüftung nicht ausgeglichen werden. Dadurch wurde das Wasser des Geruchsverschlusses ganz oder teilweise herausgesaugt, sodass jetzt die Luft aus dem Kanal ungehindert in Ihre Wohnung strömen kann.
Lassen Sie einfach wieder Wasser in die Becken etc. laufen bzw. betätigen Sie die Toilettenspülung. Dadurch wird der Geruchsverschluss wieder geschlossen und es kann keine weitere Kanalluft austreten. Auch hier gilt die Empfehlung, die Überprüfung Ihrer Hausanlagen durch einen Installateur.
4. Aus der Toilette ist Wasser mit Fäkalien ausgetreten
In diesem Fall hat in Ihrem Abflusssystem bereits vor der Kanalspülung eine schwere Störung vorgelegen.
In einem ordnungsgemäß funktionierenden Abflusssystem werden durch die Toilettenspülung die Fäkalien direkt durch die Fall- und Grundleitung in das Hauptkanalsystem gespült. Das heißt, in den häuslichen Entwässerungsleitungen dürfen sich keine Fäkalien befinden. Sollten dennoch Fäkalien aus Ihrer Toilette in das Badezimmer gedrückt worden sein, so müssen sich diese in Ihrem System bereits vorher abgelagert haben. Prüfen Sie bitte, ob Sie nicht bereits vorher bemerkt haben, dass das Wasser nicht mehr so zügig abgeflossen oder ein Gluckern in Ihren Leitungen zu hören gewesen ist.
Die Ablagerungen müssen nicht unbedingt schon so stark sein, dass das Wasser nicht abfließen kann. Durch die Ablagerungen verringert sich jedoch der für die Entlüftung erforderliche Rohrquerschnitt, sodass durch die Spülung des Hauptkanals die Fäkalien durch den Druck herausgedrückt werden.
Wir möchten Ihnen mit diesen Hinweisen einen Anhaltspunkt zur Fehlersuche geben.
Bitte sorgen Sie vor allem dafür, dass alle häuslichen Fall- und Sammelleitungen mit einer ausreichend dimensionierten und ordnungsgemäß funktionierenden Lüftungsleitung versehen sind und die Leitungen gemäß DIN 1986 verlegt wurden und das Ihr Revisionsschacht offen und nicht bedeckt unter dem Erdreich oder unter dem Pflaster liegt.
Sie werden sicher verstehen, dass der Abwasserzweckverband Raguhn – Zörbig für Schäden, die dadurch entstehen, dass sich die Lüftungsleitungen der häuslichen Schmutzwasserleitungen nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, nicht haftet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Kläranlage Raguhn
(Tel. 034906-309034) oder Käranlage Zörbig (Tel. 034956-20046).
Unbedachte verwechseln die Abwasserentsorgung manchmal mit dem Müllschlucker. Das ist kurzsichtig, denn für Schäden im Abwassersystem, beispielsweise die Reparatur verstopfter Pumpen und das zusätzliche Reinigen von Pumpschächten, zahlen alle Kunden drauf.
Immer wieder werden unsere technischen Mitarbeiter durch Havariemeldungen, meistens in der Bereitschaftszeit, zu diversen Pumpstationen gerufen. Und immer wieder dieselbe Ursache: Verstopfung durch Feuchttücher, Mullbinden, Textilien und ähnliches.
Offensichtlich gibt es Bürger, die diese verschiedenen Materialien über ihre Toiletten entsorgen, was zwangsläufig zu den Ausfällen der Pumpen führt. Es ist immer wieder erschreckend, was unsere Mitarbeiter oder die vom Verband beauftragten Firmen beim Reinigen der Pumpschächte ans Tageslicht befördern.
Dieses Handeln ist unverantwortlich, da doch mittlerweile jedem bekannt sein dürfte, was das für Folgen hat. Neben den zusätzlichen Einsätzen unserer Mitarbeiter und dem Einsatz schwerer Technik entstehen zusätzliche Kosten für alle Bürger. Denn die unnötigen Schadensbehebungen bezahlen wir alle.
Deshalb möchten wir hier noch einmal an alle Bürger appellieren, über die Toilette nur das zu entsorgen, was dafür vorgesehen ist: Schmutzwasser, Fäkalien und sonst nichts weiter !!!!!
Hier ein kleines ABC von Dingen, die nichts in der Kanalisation zu suchen haben: